Liebe Vereinsmitglieder, Hundesportfreunde und Hundebesitzer........

 

um den HUND bei der Heimatgemeinde anmelden zu können, benötigt man einen Sachkundenachweis!!!

Das ist PFLICHT!

Der Hund "muss" auch gechipt und dieser Chip in einer Tierdatenbank registriert sein!!!!!! (z.B. Animal DATA)

 

 

Am 10.05.2024 findet von 19.00 - 21.00 Uhr der heurige SACHKUNDENACHWEIS bei uns im Vereinsheim statt.

Es ist ein theoretischer Teil und dazu benötigt man den Hund nicht.

 

Nur gegen Voranmeldung wegen begrenzter Teilnehmeranzahl!!!

 

 

 nur per Anmeldung kann eine Teilnahme erfolgen !!!!!! 

0650 6423109

bitte nur per SMS oder WattsApp

 

 

 

 

INHALT des SACHKUNDENWEISES

1. Wesen und Verhalten von Hunden
2. Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden
3. Hundesprache und daraus resultierende Missverständnisse
4. Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde
5. altersspezifische Bedürfnisse von Hunden,
6. Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub, Reise oder
    Krankheit
7. auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den
    Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale,
    verbotene Dressurmittel und Tierquälerei
8. auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger
    Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten
    Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche
    Hunde
9. Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden.

 

Am 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 100/2012, in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden.

 

 

 

Die Meldung hat zu enthalten:

1. Name und Anschrift der Hundehalterin bzw. des Hundehalters;
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
3. Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;
4. die Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z 2 lit d TSchG).

 

Der Meldung anzuschließen sind:

1. ein Sachkundenachweis und
2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,00 besteht.

 

Die erforderliche Ausbildung der Hundehalterin bzw. des Hundehalters für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes umfasst mindestens zwei Kursstunden. 
Für das Halten eines gefährlichen Hundes ist eine Ausbildung der Hundehalterin bzw. des Hundehalters von mindestens zehn Kursstunden und eines Praxisteiles erforderlich. 

 

Nach Abschluss der Ausbildung stellt hundertrpo HUND als befugte Stelle den Hundehalterinnen bzw. den Hundehaltern eine offizielle Bescheinigung (=Sachkundenachweis) über die Absolvierung der jeweiligen Ausbildung aus.  

Prüfungsauflagen:

  • Impfpass
  • gechipt (der Chip wird bei der Prüfung abgelesen und muss mit der Nummer des Impfpasses übereinstimmen)
  • bei der ersten Prüfung BH (Begleithundeprüfung), muss der Hund das erste Lebensjahr vollendet haben
  • läufige Hündinnen treten erst zum Schluss der Prüfung an

Möchte ein Kursteilnehmer den Kurs mit einer Prüfung abschließen, ist die Begleithundeprüfung   BH-VT  zu absolvieren.

Diese Prüfung besteht aus 2 Teilen.

Erster Teil     besteht aus Gehorsam am Abrichteplatz. (Leinenführigkeit, Kehrt, Fuß, Sitz, Platz, Abrufen und Ablegen unter Ablenkung, Freilauf mit Rückruf)

 

Zweiter Teil  besteht aus einem  Verkehrsteil außerhalb des Abtrichtegeländes. (Auto, Radfahrer, Jogger, Gruppe, Beißkorb, Begegnung mit anderen Hunden und Alleine lassen des Hundes)

 

So wird der Gehorsam und die Sozialverträglichkeit des Hundes überprüft.

 

Wichtig: Sollte sich ein Hundeführer für eine höhere Prüfung entscheiden, muss vorher immer die BH VT absolviert werden!!!!